Denkmalschutz
Altes Bewahren und Gestalten
Bei der Umgestaltung eines unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes müssen die Vorgaben des Bauherrn mit den Vorschriften des Denkmalschutzes vereinbart werden, zudem soll der besondere Charme und Charakter erhalten bleiben.
Hier bedarf es einer besonders sorgfältigen Planung und Ausführung der handwerklichen Arbeiten sowie auch viel Erfahrung im Umgang mit alter Bausubstanz und den früher angewandten Techniken.
Das Ergebnis, die dezente Verknüpfung von alt und neu macht den besonderen, einzigartigen Wohnwert eines solchen Gebäudes aus - und den Aufwand des Umbaus mehr als wett.